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Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsrechts, der die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern regelt, die für andere Unternehmen Verträge abschließen oder vermitteln. Es bietet einen rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen Handelsvertretern und ihren Auftraggebern, in dem verschiedene Aspekte wie Gebietsschutz, Kundenschutz, Ausgleichsansprüche und Stornohaftung festgelegt sind.

Unsere Fachgebiete

Insgesamt ist das Handelsvertreterrecht ein wichtiger Bestandteil des deutschen Wirtschaftsrechts, der die Beziehung zwischen Handelsvertretern und ihren Auftraggebern regelt. Zu den zentralen Themen gehören Gebietsschutz und Kundenschutz, Ausgleichsansprüche und Stornohaftung.

Gebietsschutz und Kundenschutz dienen dazu, dem Handelsvertreter eine gewisse Exklusivität in seinem Vertriebsgebiet zu gewähren und seine Beziehung zu den Kunden zu schützen, die er während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber akquiriert hat.

Ausgleichsansprüche bieten dem Handelsvertreter eine finanzielle Entschädigung für die dem Unternehmen zugeführten Kundenkontakte und Verträge sowie das eingebrachte Know-How. Im Gegensatz dazu macht die Stornohaftung den Handelsvertreter für stornierte oder zurückgezogene Geschäfte haftbar.

Die Stornohaftung und die genauen Bestimmungen und Bedingungen für diese Aspekte des Handelsvertreterrechts sind im Handelsvertretergesetz festgelegt und können je nach Umständen variieren. Es ist wichtig, dass Handelsvertreter und Auftraggeber sich über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Gesetze im Klaren sind, um Konflikte zu vermeiden und eine faire und harmonische Geschäftsbeziehung zu gewährleisten.

Fachgebiete im einzelnen

Gebiets-/Kundenschutz

Gebietsschutz bezieht sich auf das Recht des Handelsvertreters, innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets tätig zu sein, ohne dass der Auftraggeber dort andere Handelsvertreter einsetzt. Dies dient dazu, dem Handelsvertreter eine gewisse Exklusivität in seinem Vertriebsgebiet zu gewähren und ihm die Möglichkeit zu geben, seine Geschäfte in diesem Gebiet aufzubauen und zu pflegen.

Der Kundenschutz ist ein ähnliches Konzept, das darauf abzielt, die Beziehung zwischen dem Handelsvertreter und den Kunden zu schützen, die er während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber akquiriert hat. Dies bedeutet, dass der Handelsvertreter Anspruch darauf hat, Provisionen für Geschäfte mit diesen Kunden zu erhalten, auch wenn der Vertrag mit dem Auftraggeber endet, solange die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fortgesetzt wird.

Ausgleichsansprüche

Ausgleichsansprüche sind eine wichtige Komponente des Handelsvertreterrechts und dienen dazu, den Handelsvertreter für die während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber geleistete Arbeit zu entschädigen. Wenn der Vertrag zwischen dem Handelsvertreter und dem Auftraggeber endet und der Handelsvertreter seinen Kundenstamm dem Auftraggeber hinterlassen muss, hat der Handelsvertreter unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für den entgangenen zukünftigen Umsatz, den er ohne den Vertragsbruch des Auftraggebers gemacht hätte.

Die genauen Bedingungen für Ausgleichsansprüche sind im Handelsvertretergesetz (HVertrG) geregelt und hängen von Faktoren wie der Dauer der Zusammenarbeit, der Höhe des Umsatzes und anderen relevanten Umständen ab. Die Idee hinter den Ausgleichsansprüchen ist es, sicherzustellen, dass der Handelsvertreter fair für seine Bemühungen und Investitionen entschädigt wird, selbst wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Stornohaftung

Stornohaftung bezieht sich auf die Verantwortung des Handelsvertreters für den Rücktritt oder die Stornierung von Geschäften, die er vermittelt hat. Wenn ein Kunde einen Vertrag abschließt, diesen jedoch später storniert oder zurückzieht, kann der Handelsvertreter haftbar gemacht werden hinsichtlich des entgangenen Gewinns sowie möglicher, mit der Stornierung verbundener Kosten, wie Inkasso oder Rechtsberatungskosten.

Die Stornohaftung kann entweder vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Sie dient dazu, den Handelsvertreter dazu anzuregen, sorgfältig zu prüfen, welche Geschäfte er vermittelt, und sicherzustellen, dass sie solide und stabil sind, um das Risiko von Stornierungen zu minimieren.

Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutz
  • Abmahnungen
  • Zeugnisklage

Bußgeldrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Bußgeldbescheid
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten

Eherecht / Scheidungen

  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich

Erbrecht

  • Testament / Erbvertrag / Nachlass
  • Pflichtteil / Leistungsklage
  • Erbengemeinschaft

Handelsvertreterrecht

  • Gebiets-/Kundenschutz
  • Ausgleichsansprüche
  • Stornohaftung

Mietrecht / WEG-Recht

  • Mietvertrag und Pachtvertrag
  • Kündigung und Räumung
  • Nebenkostenabrechnung

Schuldnerberatung

  • Umschuldung
  • Existenzsicherung
  • Schuldenbereinigung

Strafrecht

  • Ermittlungsverfahren
  • Strafanzeige / Anklage
  • Haftbeschwerde / Haftprüfung

Verkehrsrecht

  • Bußgeldbescheid
  • Führerscheinentzug / Fahrverbot
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